Warum mit uns - 6 Gründe

Sofort

Wir als erfahrene Schuldnerberatung kennen Ihre Situation. Die Pro-Schuldnerberatung ist eine private und unabhängige Schuldnerberatung mit über 10 Jahren Erfahrung in der Beratung und Betreuung von überschuldeten Menschen. Wir haben es uns zum Ziel gemacht hilfesuchenden Menschen schnell und unbürokratisch und zu helfen. Deshalb gibt es bei uns auch keine Wartezeit, den Wartezeit ist immer schädlich, belastend und meist auch sehr teuer.

Wir betrachten Sie nicht als Schuldner oder Schuldnerin, sondern als individuelle Persönlichkeit, auf deren Probleme und Belange wir sehr einfühlsam eingehen. Wir nehmen Ihre Sorgen und Ängste sehr ernst, deshalb hören wir Ihnen auch sehr genau zu, unterbrechen Sie nicht und lassen Sie aussprechen. Dabei legen wir größten Wert auf ein gemeinsames und vertrauensvolles Miteinander mit gleichzeitiger Offenheit und Transparenz. Unsere Tätigkeit der außergerichtlichen Schuldenregulierung, (kaufm. Dienstleistungen), bieten wir überregional an. Daher können wir Menschen im ganzen Bundesgebiet helfen, ganz unabhängig von Bundesland oder Wohnort - und das alles ohne schädigende und belastende Wartezeit.

Die Pro-Schuldnerberatung möchte überschuldeten Menschen einen finanziellen und wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Ein langjähriges und belastendes Insolvenzverfahren kann somit in vielen Fällen umgangen werden.

Nun liegt es ganz alleine an Ihnen - klicken Sie hier und beginnen Sie noch heute mit Ihrer außergerichtlichen Entschuldung!

 

 

 

Schnell

Nicht umsonst nennt man eine außergerichtliche Einigung bei Schulden (Schuldenvergleich) den Königsweg der Schuldenregulierung. Ein gütlicher und außergerichtlicher Schuldenvergleich kann innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen realisiert werden und ist dabei auch noch einfach und unkompliziert zu handhaben. Bei einer Realisierung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs können Sie sich schnell und unbürokrtisch von Ihren Schulden befreien, ohne dabei ein gerichtliches Insolvenzverfahren durchführen zu müssen. Mit einem Vergleich statt einem Insolvenzverfahren können die bisherigen Gesamtschulden auf eine möglichst geringe Summe (Vergleichssumme) reduziert werden. Statt 100% Schulden bezahlen Sie lediglich nur noch 50%, 30% oder 10%, je nach Ihrer persönlichen, individuellen und finanziellen Situation.

Ein gerichtliches Insolvenzverfahren kann bis zu 6 Jahren dauern und bietet trotzdem keine Garantie um danach von seinen Schulden befreit zu werden. Ein außergerichtlicher Vergleich kann in der Regel innerhalb von wenigen Wochen realisiert, bzw. nach diesem Zeitraum auch schon abgeschlossen werden. Dabei bleibt das Gericht außen vor, eine diskrete Abwicklung kann garantiert werden und ein langjähriges und kompliziertes Insolvenzverfahren kann so in sehr vielen Fällen umgangen werden.

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Nachhaltig

Eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung ist nicht nur in sehr vielen Fällen schnell und unbürokratisch umzusetzten, sondern Sie bringt betroffenen Menschen auch unmittelbare und tatsächlich spürbare Resultate und Ergebnisse. Nach Zustandekommen einer außergerichtlichen und gütlichen Vergleichsvereinbarung können z.B. sofort entsprechende Beantragungen zur Löschung evtl. vorhandener Negativmerkmale bei Schufa, Creditreform, Amtsgericht, usw eingereicht werden. Gleichzeitig werden mit einer außergerichtlichen Vergleichslösung auch  bestehende Pfändungen, (z.B. Lohn- und Gehaltspfändung) sowie auch alle anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zurückgenommen.

Nach Löschung und Neutralisierung dieser besagten "Negativmerkmale" Sie sind wieder frei und unbelastet. Eine Kontoeröffnung stellt nun z.B. kein Problem mehr für Sie da, ein benötigtes Darlehen kann nun wieder von der Bank genehmigt werden, die bisherigen Probleme bei der Anmietung einer Wohnung entfallen, ein Nachweis Ihrer finanziellen Zuverlässigkeit stellt nun privat und beruflich kein Hinderniss mehr für Sie da. Sie können nun wieder ohne Einschränkungen am wirtschaftlichen Leben teilhaben.

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Unbürokratisch

Wir als erfahrene Schuldnerberatung wissen aus über 10-jähriger Erfahrung von unseren Mandanten, wie schwer die Situation bei einer Schuldenproblematik sein kann. Aus diesem Grund sind wir auch stetig darum bemüht, unsere Mandanten so wenig wie irgend möglich zu belasten oder mit unnötiger Bürokratie zu konfrontieren. Deshalb übernehmen wir für unsere Mandanten entsprechende benötigte kaufmännischen Arbeiten und Dienstleistungen. Im Zuge unserer kaufm. Dienstleistungen entlasten wir somit unsere Mandanten in einem ganz erheblichen Maße. In der Regel dauert solch eine Vergleichsentschuldung nur wenige Wochen. In dieser Zeit Ihrer außergerichtlichen Entschuldungsphase stehen wir fest an Ihrer Seite und lassen Sie nicht alleine.

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Wirksam

Wenn Sie Ihre Schulden und die damit verbundenen Probleme schnell und unbürokratisch hinter sich lassen wollen und eine Insolvenz für Sie nicht in Frage kommt, ist der außergerichtliche Vergleich die erste Wahl. Diese Form der Entschuldung ist höchst effektiv und wirksam. Sie können unmittelbar die Vorteile einer solchen Vergleichsentschuldung spüren und wahrnehmen.

Die Vorteile gegenüber einem Insolvenzverfahren bestehen darin, dass Sie eine langjährige und belastende Insolvenz vermeiden und deshalb frei bleiben, in allen finanziellen Entscheidungen. Die Vorteile dieser außergerichtlichen Entschuldung zeigen sofort ihre Wirksamkeit:

  • Ihre außergerichtliche Entschuldung kann schnell, unbürokratisch und unbelastend für Sie realisiert werden
  • Abschluss Ihrer Schuldenproblematik innerhalb von wenigen Wochen möglich, anstatt bis zu 6 Jahren bei einem komplizierten und belastenden Insolvenzverfahren
  • diskrete Regulierung Ihrer Verbindlichkeiten, niemand erfährt davon
  • keine Offenbarung Ihrer Privatsphäre
  • die Kontrolle des Insolvenzverwalters entfällt
  • sofortige Beantragung zur Löschung aus Schufa, Creditreform und anderen Schuldenregistern möglich
  • schnelle Tilgung aus Schufa und Schuldenregister
  • Vermeidung von Pfändungen und Offenbarungseid
  • keine beruflichen Einschränkungen, keine Kündigung oder Einschränkung bei der Stellensuche
  • keine privaten Einschränkungen, z.B. bei einer Kontoeröffnung, Darlehensbeantragung, Bestellungen, Anmietung einer Wohnung - auch ein benötigter Nachweis über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit, bzw. Kreditwürdigkeit stellt für Sie nun kein Problem mehr da
  • kein Insolvenzverfahren, Sie bleiben frei

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Diskret

Ein außergerichtlicher Vergleich ist nicht nur schnell und unbürokratisch zu handhaben, es gibt noch weitere interessante Vorteile. Außer einem hohen Schuldenerlass  von üblicherweise 70% und mehr, sowie einer zeitnahen Abwicklung - in der Regel innerhalb von wenigen Wochen, bietet ein außergerichtlicher Vergleich vor allem auch Schutz Ihrer Privatsphäre und Diskretion.

Diskret, sicher und schnell - der außergerichtliche Vergleich

  • unbürokratische und unbelastende Abwicklung möglich
  • Ihrer Privatsphäre bleibt gewahrt
  • diskrete Abwicklung, niemand erfährt davon

 

 

 

Kostenlos anfragen

Wem wir wie helfen

Wem wir helfen

Die Pro-Schuldnerberatung hilft betroffenen Menschen deutschlandweit bei der Regulierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Wir bieten überschuldeten Menschen eine bundesweite Soforthilfe an und das alles ohne Wartezeit, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.

Unser Ziel: Ihre Entschuldung!

Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret. Dazu bedienen wir uns dem „Königsweg“ in der Schuldenregulierung, dem außergerichtlichen Vergleich. Hierzu benötigen wir keinerlei juristische Schritte, (Rechtsberatung), keine Fristen, das Gericht bleibt außen vor, Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann in sehr vielen Fällen umgangen werden.

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„Danke für diese großartige Hilfe - danke für meine zurück gewonnene Freiheit“
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„Für meine schnelle und reibungslose Entschuldung ein herzliches Vergelt´s Gott“
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Mit über 15 Jahren Erfahrung helfen wir auch Ihnen - schnell, unbürokratisch und ohne Wartezeit!

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Die Pro-Schuldnerberatung bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Diese Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Bei einem gesetzlichen Insolvenzverfahren müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von der Pro-Schuldnerberatung beauftragt werden. Die Pro-Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst kaufmännische, betriebswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten zur Realisierung einer gütlichen und außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.

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