Die Pro-Schuldnerberatung bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Diese Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Bei einem gesetzlichen Insolvenzverfahren müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von der Pro-Schuldnerberatung beauftragt werden. Die Pro-Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst kaufmännische, betriebswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten zur Realisierung einer gütlichen und außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.
Die Artikel auf unserer Website stellen keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern geben lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines/einer fachkundigen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin erhalten.
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