Unsere Mandanten sind zumeist Menschen die sofortige Hilfe und Unterstützung benötigen.
Bei der ersten Kontaktaufnahme zu uns sind viele Hilfesuchende noch verunsichert, von Zweifeln geplagt, viele dieser Menschen haben den Überblick verloren und wissen ganz einfach nicht mehr weiter.
Und genau hier beginnt unsere Hilfe!
Schnell und unbürokratisch und das alles ohne Wartezeit.
Sie werden unseren Rundum-Service garantiert schätzen!
Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie mit Geduld und Fachkompetenz.
Wir beantworten auch Ihre individuellen Fragen - kompetent und zuverlässig.
Weil wir Ihnen genau zuhören verstehen wir Sie genau und können uns in Ihre Lage hineinversetzen.
Mit unserer über 11jährigen Erfahrung im Bereich der außergerichtlichen Schuldenregulierung können Sie unseren Einschätzungen und Empfehlungen vertrauen.
Ein außergerichtlicher Vergleich, bzw. ein schriftliches Vergleichsersuchen wird von den meisten Gläubigern als ansprechend und gefühlt sympathisch empfunden, wenn man hier bereits zu Beginn gute Arbeit leistet und sich in den jeweiligen Gläubiger hineinversetzt.
Wir erarbeiten und erstellen für Sie:
Wenn man bedenkt, dass eine außergerichtliche Entschuldung in den meisten Fällen innerhalb von wenigen Wochen realisiert werden kann, und sich dadurch für alle Betroffenen ein finanzieller und persönlicher Neubeginn verwirklichen lässt, ist es sehr bedenklich, dass hier nicht mehr Aufklärungsarbeit geleistet wird um überschuldete Menschen auf diese Möglichkeit der Entschuldung hinzuweisen. Sehr oft kann durch einen gütlichen und außergerichtlichen Vergleich innerhalb von wenigen Wochen ein finanzieller und wirtschaftlicher Neustart ermöglicht werden. Eine Reduzierung der bestehenden Gesamtschulden von 70% und mehr sind keine Ausnahmefälle. In der Realität bedeutet das für den/die Schuldner/in, dass ihm/ihr im Zuge einer außergerichtlichen Schuldenregulierung mehrere 1.000.- € oder gar mehrere 10.000.- € vom Gläubiger erlassen werden und dadurch auch nicht mehr zurückbezahlt werden müssen. Durch eine professionelle Schuldenregulierung kann der Arbeitsplatz gesichert werden, eine Lohn- und Gehaltspfändung kann aufgehoben oder gar im Vorfeld schon vermieden werden, die Zwangsversteigerung einer Immobilie lässt sich in vielen Fällen vermeiden und auch die störenden Negativmerkmale bei der Schufa oder anderen Auskunftsdateien können neutralisiert und gelöscht werden.
Viele Betroffene denken, dass sie sich in ihrer ohnehin schon sehr angespannten finanziellen Situation keine professionelle Schuldnerberatung leisten können. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Für die Pro-Schuldnerberatung steht immer der hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt. Durch unsere soziale Preisgestaltung ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung sehr oft preiswerter als eine neue Waschmaschine, ein hochwertiges Handy oder eine Autoreparatur.
Die Pro-Schuldnerberatung legt den größten Wert auf eine transparente, übersichtliche und moderate Kostengestaltung - und zwar ohne Wenn und Aber. Wir möchten mit unserer Preisgestaltung alle überschuldeten Menschen ansprechen und ihnen gleichermaßen einen transparenten Überblick über die zu entrichtenden Kosten verschaffen.
Bei den von uns ausgewiesenen Preisen handelt es sich immer um Endpreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Weitere Kosten oder Folgekosten fallen nicht an!
Viele Schuldnerberatungen oder Servicedienstleister auf diesem Gebiet bieten Ihren Mandanten ein sogenanntes “Sorglospaket” mit nur einer Rate an. Aber Vorsicht - oftmals wird bei diesen Angeboten nicht die vollständige Rate, also “eins zu eins” an den Gläubiger abgeführt sondern nur ein gewisser Teil, der meist nicht unerhebliche Rest wird in vielen Fällen vom Anbieter als Verwaltungsgebühr deklariert und ganz einfach einbehalten.
Sehr oft wird bei diesen Geschäftsmodellen in den ersten Monaten auch überhaupt nichts an die Gläubiger abgeführt, sondern es wird erst einmal abgewartet bis die eigene Kostenrechnung von meist mehreren tausend Euro beglichen ist. Bevor das nicht geschehen ist wird zumeist keine Gegenleistung im Zuge einer angedachten Schuldenregulierung erbracht.
Kommt der Schuldner einmal mit seiner Rate in Zahlungsverzug, behalten sich viele Anbieter vor, den ganzen Dienstleistungsvertrag einer Schuldenregulierung zu kündigen. Die ohnehin schon überschuldeten Personen haben in diesem Moment keinerlei Hilfe erfahren, haben dafür auch noch sehr viel Geld bezahlt und stehen am Ende mit noch mehr Schulden da als zuvor. Solche Vorgehensweisen sind zutiefst verwerflich aber leider legal.
Bei denen auf unserer Website deklarierten Bearbeitungszeiten handelt es sich um durchschnittliche und unverbindliche Richtwerte, die in zeitlicher Hinsicht gesehen sowohl nach oben als auch nach unten abweichen können.
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