Karitative Schuldnerberatungen, wie. z. B. die Caritas, die Diakonie usw., dürfen keine Gebühren verlangen und arbeiten daher für den Schuldner kostenlos. Das bedeutet aber keinesfalls, dass diese öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ihre Dienste kostenfrei und umsonst anbieten. Sie erhalten aus der Staatskasse Zuschüsse pro Schuldner oder Insolvenzfall bis zu 2.000,00 Euro.
Für ein erstes Beratungsgespräch müssen hier meist sehr lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wartezeiten zwischen sechs und neun Monaten sind keine Seltenheit. Leider wird den Schuldnern hier nur eine Beratung angeboten. Die Bearbeitung, also das Ausfüllen von Formularen und Anträgen, muss üblicherweise selbst vorgenommen werden. Auch die Übernahme der gesamten schriftlichen Korrespondenz bleibt dem Schuldner in den meisten Fällen selbst überlassen.
Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und den sehr langen Wartezeiten, kann es für den Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit einer z. B. kurz bevorstehenden Lohn- und Gehaltspfändung, einer anberaumten Zwangsversteigerung, einer Wohnungskündigung oder einer laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten.
Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit.
Wir, als private Schuldnerberatung, arbeiten frei und unabhängig. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Wir helfen überschuldeten Menschen schnell und unbürokratisch. Dabei steht eine rasche, unbürokratische und unbelastende Hilfe dieser Menschen für uns im Vordergrund. Durch unsere kaufmännischen Dienstleistungen übernehmen wir für unsere Mandanten sämtliche benötigten Arbeiten und Formalitäten ab. Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.
Wir als private Schuldnerberatung werden nicht aus Steuergeldern finanziert und erhalten auch keine staatlichen Zuschüsse. Daher müssen wir unsere kaufmännischen Dienstleistungen zur außergerichtlichen Schuldenregulierung aus privaten Bearbeitungsgebühren finanzieren.
Da bei uns aber immer der hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt steht und nicht Bearbeitungsgebühren, haben wir bei unserer Preisgestaltung die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage unserer Mandanten in einem ganz erheblichen Maße berücksichtigt.
Dadurch ist es auch Menschen mit einem sehr kleinen finanziellen Spielraum und mit sehr vielen Gläubigern möglich, unsere kaufmännischen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei unserer Preisgestaltung haben wir darauf geachtet, dass es sich hier um einmalige und endgültige Preise handelt, die auch für überschuldete Menschen finanziell und sozialverträglich realisierbar sind.
Da wir keinerlei staatliche oder anderweitigen Zuschüsse erhalten, sind wir gezwungen, diese - wenn auch sehr geringen - Bearbeitungsgebühren zu erheben. Wir bitten zu bedenken, dass auch für uns als private Schuldnerberatung laufende Kosten, wie z. B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Energiekosten, Bürokosten usw. anfallen, die natürlich auch von uns bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, für unsere kaufmännische Dienstleistung, zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Bei denen auf unserer Website deklarierten Bearbeitungszeiten handelt es sich um durchschnittliche und unverbindliche Richtwerte, die in zeitlicher Hinsicht gesehen sowohl nach oben als auch nach unten abweichen können.
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