Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel aus der Praxis

Viele unserer Mandanten, die wir in den letzten Jahren betreut und mit außergerichtlichen Vergleichen entschuldet haben, sind heute noch darüber erstaunt, dass ihr Vergleichsangebot mit einem relativ kleinen Prozentsatz, bzw. mit einer relativ kleinen symbolischen Vergleichssumme zur ursprünglich geschuldeten Gesamtsumme erledigt, bzw. von den jeweiligen Gläubigern auch angenommen wurde. Für diese ehemaligen Mandanten haben wir unser gesamtes Know-how und unser gesamtes Fachwissen sowie unsere langjährige Erfahrung eingebracht, um für diese eine rasche und unkomplizierte Entschuldung realisieren zu können. In den allermeisten Fällen konnten wir unser Ziel, die Entschuldung unserer Mandanten, auch innerhalb kürzester Zeit realisieren.

Viele Schuldner täuschen sich: Gütliche Vergleiche sind öfters möglich als gedacht.

Leider machen sich in Ausnahmefällen nicht alle unsere Interessenten und Mandanten unsere Lösungsvorschläge zunutze. Dies mag vielerlei Gründe haben. Die zwei Hauptgründe sind jedoch meist die selben: Zum einen halten manche Interessenten einen außergerichtlichen und gütlichen Vergleich für unrealistisch und nicht machbar. Der zweite Grund ist sehr oft ein verletztes Ehrgefühl, falscher Scham und unüberwindbarer Stolz.

 

Lesen Sie unser Beispiel aus der Praxis: Aus falsch verstandenem Ehrgefühl sieben Jahre lang zu viel bezahlt!

Im Jahre 2002 betreute die Pro-Schuldnerberatung einen verheirateten Familienvater mit drei kleinen Kindern. Der Mann hatte sich mit insgesamt 87.000,00 Euro verschuldet. Aus falsch verstandener Eitelkeit und Ehre sah er keine andere Möglichkeit, als tapfer seine immensen Schulden zurückzuzahlen. Er selbst machte Überstunden, seine Frau musste trotz Haushalt und drei kleinen Kindern gezwungenermaßen eine Halbtagsstelle annehmen und zusätzlich putzen gehen. Zusammen verdienten sie 2.800,00 Euro netto, von denen über 1.500,00 Euro zur monatlichen Tilgung der Schuldenlast verwandt werden mussten. Das Familienauto musste verkauft werden, die Kleidung wurde in Secondhandläden oder auf dem Flohmarkt gekauft, an Urlaub war schon gar nicht mehr zu denken.

Leider tauchten auch immer wieder unerwartet kleine Forderungen aus der Vergangenheit auf . Auch manche unvorhersehbaren Umstände traten ein. Dadurch konnte die Familie nicht alle Rückzahlungsversprechungen einhalten. Im Jahre 2009 suchte uns der Familienvater erneut auf und bat um unsere Hilfe. Um uns ein besseres Bild über seine derzeitige Vermögenssituation, bzw. Verschuldung machen zu können, führten wir eine Schuldenanalyse durch.

Wir bitten zu beachten, dass unser Mandant bis zu diesem Zeitpunkt jeden Monat etwa 1.500,00 Euro zurückbezahlt hatte und dabei mit seiner Familie keinesfalls gut gelebt hatte. Die Ehe war auf Grund der Schuldenproblematik stark belastet, er selbst war auf Grund von Schlafstörungen und anderer psychosomatischen Beschwerden in ärztlicher Behandlung. In der Familie wurde kaum noch gelacht, am meisten litten jedoch die drei Kinder unter dieser unerträglichen Situation.

Nach Erstellung unserer Schuldenanalyse und nach Abfrage des aktuellen Schuldensaldos bei den verschiedenen Gläubigerbanken kam heraus, dass nach rund sieben Jahren von der ursprünglich 87.000,00 Euro Schuldensumme immer noch 78.000,00 Euro vorhanden waren. Das meiste Geld seiner monatlichen Zahlungen war zur Deckung seiner Zinsbelastung aufgewandt worden, der andere Teil wurde zur Bezahlung immer wieder neu auftauchender Forderungen verbraucht.

Wenn unser Familienvater im Jahre 2002 den Vergleichsbemühungen der Pro-Schuldnerberatung zugestimmt hätte und den vorhandenen Gläubigerbanken eine Vergleichssumme von 26.000,00 Euro, ca. 30 % der ursprünglich geschuldeten Gesamtsumme in Höhe von 87.000,00 Euro, angeboten hätte, wäre er bereits mit seiner bisherigen monatlichen Rate in Höhe von 1.500,00 Euro nach knapp 18 Monaten schuldenfrei gewesen. Weiterhin hätte er sich sofort rund 70 % bzw. rund 61.000,00 Euro, der gesamten Schuldenlast einsparen können.

Hätte er nach der Tilgung von 18 Monaten die monatlichen 1.500,00 Euro noch weiter für sich und seine Familie zur Seite gelegt, würde heute - nach Abzahlung seiner Vergleichssumme bzw. nach weiteren fünfeinhalb Jahren - sein Konto ein Guthaben von mindestens 99.000,00 Euro aufweisen, wohlgemerkt ohne Zinsen!!!

So hatte unser Familienvater aus falsch verstandenem Ehrgefühl und unüberwindbarem Stolz nach sieben Jahren immer noch 78.000,00 Euro Schulden.

 

Nachdem sich unser Mandant im Jahre 2009 zur Zusammenarbeit mit uns entschlossen hatte, konnte dieser innerhalb von kürzester Zeit mit den verschiedenen Gläubigerbanken einen außergerichtlichen und einvernehmlichen Vergleich in Höhe von insgesamt 14.000,00 Euro erzielen. Im Zuge unserer kaufm. Dienstleistungen konnten wir somit eine sofortige Ersparnis in Höhe von rund 64.000,00 Euro für unseren Mandanten realisieren. Die Vergleichssumme in Höhe von 14.000,00 Euro wird nun monatlich mit ca. 250,00 Euro abgetragen.

Durch unsere Fachkompetenz konnten wir unserem Mandanten und seiner Familie wieder ein großen Stück Lebensqualität zurückgeben. Wäre er schon im Jahre 2002 zur Zusammenarbeit mit uns bereit gewesen und hätte er unsere Vergleichsbemühungen angenommen, wäre er bereits 18 Monate später, also im Jahre 2004, schuldenfrei gewesen.

Die verlorenen Jahre - für sich selbst und seine Familie - wird ihm niemand wiedergeben können. Auch die stark belastete Ehe und die gesundheitlichen Probleme unseres Mandanten hätten bereits im Vorfeld vermieden werden können, genauso die Belastungen für seine drei kleinen Kinder, die unter dieser Situation wohl am meisten zu leiden hatten. Und das alles nur aus falsch verstandenem Stolz und Ehrgefühl.

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