So helfen wir Ihnen

Nachdem Sie unser kostenloses Online-Antragsformular zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung ausgefüllt und an uns zurückgesandt haben, können wir uns bereits im Voraus ein realistisches Bild über Ihre gegenwärtige Situation verschaffen. Gleichzeitig können wir für Sie bereits sinvolle und erfolgsorientierte Lösungsansätze für Ihre außergerichtliche Entschuldung erarbeiten. Ihre Daten werden mit der höchsten Sicherheitsstufe verschlüsselt an uns übertragen. Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten von uns streng vertraulich behandelt.

Nach spätestens 72 Stunden, bzw. nach spätestens drei Werktagen werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die von uns erarbeiten Lösungsmöglichkeiten zu unterrichten und natürlich auch, um Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage absolut unverbindlich erfolgt und Sie zu nichts verpflichtet. Es entstehen Ihnen bei dieser Anfrage und bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen zu Ihrer Entschuldung keinerlei Kosten!

 

Wir reagieren schnell und unbürokratisch - lassen Ihnen aber Zeit für Ihre Entscheidung.

Nachdem wir Sie telefonisch kontaktiert haben, werden Sie auch gleichzeitig über die von uns erarbeiteten Lösungsansätze informiert. Gleichzeitig werden wir Ihre noch offenen Fragen mit Geduld und Kompetenz beantworten. Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, werden wir mit unseren kaufmännischen und administrativen Tätigkeiten zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung beginnen.

Selbstverständlich müssen Sie diese Entscheidung nicht direkt bei unserem ersten Telefonat treffen, sondern Sie haben die Möglichkeit, sich ganz in Ruhe mit Menschen Ihres Vertrauens abzustimmen, um dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Falls Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden sollten, können Sie uns das sehr gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Wir werden Sie dann erneut kontaktieren, um mit Ihnen die einzelnen Schritte abzustimmen.

Wenn wir für Sie tätig werden dürfen, werden wir Sie mit höchster Fachkompetenz unterstützen.

Nachdem Sie sich für eine gemeinsame Zusammenarbeit mit der Pro-Schuldnerberatung entschlossen haben, übersenden Sie uns bitte die jeweils jüngsten Gläubigeranschreiben in Kopie. Sehr gerne können Sie uns diese Dokumente auch per E-Mail zusenden. Gläubigeranschreiben sind z. B. Mahnungen, nicht bezahlte Rechnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Zahlungsaufforderungen, Haftandrohungen, Pfändungen, Lohnpfändungen usw..

Auf Grund dieser Gläubigeranschreiben, bzw. auf Grund dieser technischen Daten und Ihren persönlichen Angaben, die Sie uns bereits mit dem Online-Antrag auf außergerichtliche Entschuldung übermittelt haben, werden wir unverzüglich unsere Arbeit zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung aufnehmen. Im Zuge unserer organisatorischen und administrativen Tätigkeiten und Dienstleistungen werden wir innerhalb der nächsten wenigen Wektage Ihre persönliche Entschuldungskorrespondenz, (Vergleichsanschreiben, bzw. Anträge auf Ihre außergerichtliche Entschuldung), für Sie ausarbeiten und danach in Absprache mit Ihnen erstellen.

Ihre jeweiligen Entschuldungskorrespondenzen auf eine gütliche und außergerichtliche Vergleichslösung werden auf Grund Ihrer persönlichen Situation, wie. z. B. Familienstand, Anzahl von Kindern, Beruf, Verdienst, familiäre Situation, soziale Belange und Gegebenheiten, Gesundheitszustand, evtl. Behinderungen, Alter und den von Ihnen eingereichten technischen Daten, individuell und mit höchster Fachkompetenz für Sie erstellt

Nach Erstellung dieser schriftlichen Anträge auf einen annahmewürdigen außergerichtlichen Vergleich, werden diese Unterlagen per E-Mailversand von uns an Sie versandt. Nach Erhalt Ihrer persönlichen Unterlagen, möchten Sie diese bitte ebenfalls per E-Mailversand an Ihre jeweiligen Gläubigerparteien weiterleiten. Meist bereits schon nach wenigen Tagen werden Sie dann direkt von der jeweiligen Gläubigerpartei schriftlich über Ihren gestellten Vergleichsantrag informiert.

Nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung des Gläubigers, sollten Sie den vereinbarten Vergleichsbetrag an den jeweiligen Gläubiger bezahlen. In der Regel erfolgt die Bezahlung per Überweisung. Sollten Sie nicht in der Lage sein, den Vergleichsbetrag auf einmal zu entrichten, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit einer sozialverträglichen Ratenzahlung. Aber auch dieser kaufmännische und organisatorischer Verwaltungsvorgang wird von uns für Sie übernommen, (kostenfrei und optional).

 

Unser Ziel für Sie:

Ihre außergerichtliche Entschuldung - ohne Gericht und ohne langjähriges Insolvenzverfahren, schnell, unbürokratisch und diskret.

Hiermit wäre Ihre persönliche Entschuldung abgeschlossen und das alles ohne langjähriges Insolvenzverfahren, ohne Gericht, für Sie unbelastend und diskret. In der Regel dauert solch eine außergerichtliche Vergleichsentschuldung nicht länger als wenige Wochen. In dieser Zeit der Entschuldung stehen wir fest an Ihrer Seite und lassen Sie nicht allein.

Wie Sie vielleicht erkennen konnten, sind wir wirklich mehr als darum bemüht, diese Abwicklung der außergerichtlichen Entschuldung für unsere Mandanten so einfach, so schnell und so unbürokratisch wie irgend möglich zu gestalten.

Nun liegt es ganz alleine an Ihnen, wann Sie mit Ihrer eigenen außergerichtlichen Entschuldung beginnen, um danach eine schulden- und sorgenfreie Zukunft genießen zu können. Frei von Angst und Sorgen, frei vor Angst vor den Gläubigern, frei von Angst vor dem Gerichtsvollzieher, frei von Angst vor Lohn- und Gehaltspfändung, einfach frei von Ihren Schulden.

Wir sind bereit, sind Sie es auch?

Wir würden uns sehr freuen, bald das ausgefüllte Online-Antragsformular von Ihnen zu erhalten

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Wem wir wie helfen

Wem wir helfen

Die Pro-Schuldnerberatung hilft betroffenen Menschen deutschlandweit bei der Regulierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Wir bieten überschuldeten Menschen eine bundesweite Soforthilfe an und das alles ohne Wartezeit, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.

Unser Ziel: Ihre Entschuldung!

Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret. Dazu bedienen wir uns dem „Königsweg“ in der Schuldenregulierung, dem außergerichtlichen Vergleich. Hierzu benötigen wir keinerlei juristische Schritte, (Rechtsberatung), keine Fristen, das Gericht bleibt außen vor, Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann in sehr vielen Fällen umgangen werden.

Gestalten Sie Ihre schuldenfreie Zukunft - jetzt!

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„Für meine schnelle und reibungslose Entschuldung ein herzliches Vergelt´s Gott“
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Die Pro-Schuldnerberatung bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Diese Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Bei einem gesetzlichen Insolvenzverfahren müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von der Pro-Schuldnerberatung beauftragt werden. Die Pro-Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst kaufmännische, betriebswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten zur Realisierung einer gütlichen und außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.
Die Artikel auf unserer Website stellen keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern geben lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines/einer fachkundigen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin erhalten. 

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