Schuldnerberatung

Alles Wichtige zum Thema Schuldnerberatung - klar und verständlich

Das Thema Schuldnerberatung ist ein Thema, das viele deutsche Haushalte betrifft und leider auch immer mehr junge Menschen. Dabei spielt bei dem Thema Schulden, bzw. Schuldnerberatung weder das Geschlecht, die Herkunft oder der Beruf eine entscheidende Rolle. Das Thema Schuldnerberatung kann jeden Menschen treffen - egal ob Arbeiter, Arbeitssuchender, Angestellter, Selbstständiger oder auch Akademiker. Bei einer professionellen Schuldnerberatung sollten diese Aspekte zwar beachtet und integriert werden, haben aber wenig mit dem Ablauf oder dem Erfolg einer Schuldnerberatung zu tun.

Bei einer Schuldnerberatung ist zu beachten, dass viele Menschen bewusst Schulden verursachen (Kredit, Dispo, Leasing, teure Handyverträge, Warenbestellungen per Ratenzahlung, etc.), die anderen rutschen durch äußere Umstände wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung in die sogenannte Schuldenfalle hinein. Doch ob so oder so, im Endeffekt belastet diese Situation jeden. Erst recht dann, wenn der oder die Betroffene merkt, die Verschuldung ist so hoch, ich schaffe es nicht mehr, sie abzubezahlen. Nicht wenige betroffene Menschen machen sich hier zum ersten Mal Gedanken eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, um sich mit deren Hilfe wider aus ihrer Überschuldungssituation befreien zu können. Viele Schuldner merken erst recht spät, dass sie es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen schuldenfrei zu werden. Je länger man mit einer rettenden Schuldnerberatung wartet, desto höher der Schuldenberg, umso mehr wächst die psychische Anspannung. Oftmals finden Menschen erst ab diesem Zeitpunkt den Weg zur Schuldnerberatung. Sie sind verzweifelt, hoffnungslos und hilflos. Für viele ist die Schuldnerberatung nun die letzte Anlaufstelle, um dem sozialen Abstieg zu entrinnen..

Die Situation einer Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für jeden einzelnen Menschen dar. Es wäre der falsche Weg nun einfach zu resignieren und aufzugeben, Briefe nicht mehr zu öffnen, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich lieber unverzüglich und unmittelbar um eine professionelle Schuldnerberatung bemühen die Ihnen in dieser schwierigen Situation wirklich schnell und unbürokratisch weiterhelfen kann.

 

 

Schuldnerberatung als professionelle Hilfe

Die Schuldnerberatung bietet jedem Verschuldeten professionelle Hilfe an. Schuldnerberatung gibt es bereits seit Anfang der 80er Jahre. Aufgrund der Arbeits- und Wirtschaftslage und der ansteigenden privaten und geschäftlichen Überschuldung der deutschen Bevölkerung gab es in den letzten Jahren einen regelrechten Boom und die Fachstellen für eine Schuldnerberatung sind wie Pilze aus dem Boden geschossen. Die Kommunen sind nach dem Sozialrecht dazu verpflichtet (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) Schuldnerberatung anzubieten.

Eine Schuldnerberatung wird im Wesentlichen durch zwei unterschiedliche Beratungskonzepte angeboten:

  1. Fachinstitutionen zur Schuldnerberatung die auch auf das Verbraucherinsolvenzverfahren spezialisiert sind
  2. Fachinstitutionen, in denen neben der eigentlichen Schuldnerberatung auch andere soziale Beratungsaufgaben wahrgenommen werden, also die so genannte integrierte Beratung.

In den jeweiligen Anlaufstellen für eine fundierte Schuldnerberatung arbeiten professionell ausgebildete Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen (Juristen, Sozialarbeiter/innen, Finazwesen, usw.). Der aktuelle Wissensstand bei einer durchgeführten Schuldnerberatung wird durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung gesichert. Die Fachberater sind mit den Problemen und Gegebenheiten einer Überschuldung bestens vertraut, so dass diese mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Mittlerweile gibt es bundesweit ca. 1.100 Fachstellen (Stand 2013) wo Betroffene eine professionelle Schuldnerberatung erhalten können. Darunter sind leider auch unseriöse Anbieter, die nur ihren Profit aus der Not der anderen ziehen wollen. Vor einer Schuldnerberatung sollte sich der Betroffene überlegen, welches Endergebnis erzielt werden soll. Möchte dieser einen Insolvenzantrag stellen, muss sich der Schuldner eine Schuldnerberatung suchen, die laut Insolvenzordnung (§ 305 InsO) dazu staatlich befähigt und als Insolvenzberatungsstellen anerkannt ist. Strebt der Schuldner allerdings Schuldenfreiheit ohne ein Insolvenzverfahren an, kann er zu jeder Schuldnerberatung gehen, die ihm vertrauenswürdig erscheint. Anschriften von Fachstellen die eine Schuldnerberatung anbieten erhält man von Sozialämtern oder auch im Internet. Träger sind oftmals Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die AWO. Bei diesen Trägern kann man sich sicher sein, dass sie seriöse Absichten haben und dass hier eine ehrliche und fundierte Schuldnerberatung angeboten wird. Allerdings muss gerade bei einer öffentlichen Fachstelle zur Schuldnerberatung oftmals mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aber auch private und unabhängige Fachstellen und Institutionen die eine Schuldnerberatung anbieten können überaus seriös sein. Adressen findet man in Branchenbüchern oder im Internet, am besten noch durch Mundpropaganda durch Familie oder Freunde. Vorsicht bei Angeboten die im Briefkasten laden oder Berater, die einfach vor der Tür stehen, diese Anbieter sind zum größten Teil unseriös und haben meist auch überhaupt nicht die Fachkompetenz eine fundierte Schuldnerberatung durchführen und leisten zu können.

 

 

Bedeutung der Schuldnerberatung

Die Bedeutung der Schuldnerberatung – Ausweg aus der täglichen Belastung und Chance für ein sorgenfreies Leben

Wenn einem bewusst wird, dass man sich so hoch überschuldet hat, dass man die Forderungen mit dem monatlichen Einkommen nicht mehr begleichen kann und man es kaum schafft, die monatlichen Zinsen zu tilgen, sollte man den Schritt zu einer Schuldnerberatung wagen. Denn wenn es schon soweit ist, wird man es kaum noch alleine herausschaffen, außer man gewinnt im Lotto, aber bekanntlicherweise stehen hierfür die Chancen ziemlich schlecht. Eine qualifizierte Schuldnerberatung wird dem/der Schuldner/in Wege und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, um sich letztendlich aus dieser Lage eigenständig oder mit Hilfe der zuvor genannten Schuldnerberatung befreien zu können. Zunächst wird sich die Schuldnerberatung alle persönlichen Daten einholen. Das heißt: Informationen aus der aktuellen Lebenssituation (verheiratet, ledig, Kinder, keine Kinder, Arbeit, arbeitslos, usw.), die Vermögenssituation und wie es zu den Schulden gekommen ist. Daraus entwickelt die Schuldnerberatung einen Schuldenbereinigungsplan. Zunächst wird die Schuldnerberatung versuchen eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen, indem sie den Gläubigern einen Vergleich anbietet. Gelingt dies, ist eine Weiterverfolgung der Privatinsolvenz hinfällig. Wenn allerdings nur ein Gläubiger nicht einverstanden ist, sich auf den “Deal” einzulassen, bzw. den angebotenen Kompromiss der Schuldnerberatung einzugehen, wird der Weg der Privatinsolvenz von der Schuldnerberatung und dem Schuldner beschritten.

Durch zwei Erneuerungen in den Gesetzen ist die Anwartschaft auf die Privatinsolvenz immens gestiegen. Zum einen ist es die Restschuldbefreiung, die es vor 1999 im Konkursgesetz noch nicht gab und erst bei der Insolvenzverordnung verankert wurde und zum anderen ist auch die Stundung der Verfahrenkosten ein Punkt, bei dem viele, gerade mittellose Menschen, eine Chance gesehen haben, doch noch mit Hilfestellung einer qualifizierten und fundierten Schuldnerberatung einen neuen schuldenfreien Neuanfang wagen zu können. Gerade die Schuldnerberatung hat ihren Teil dazu beigetragen, da diese Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben und die Bevölkerung auf die Möglichkeiten und Hilfestellungen hingewiesen haben. Laut einer namhaften Schuldnerberatung lag die durchschnittliche Schuldenhöhe in den Jahren 2011 – 2013 bei etwa 53.000 €.

Die Voraussetzung für eine Schuldnerberatung bzw. eine Privatinsolvenz:

Die Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren für Menschen, die nicht selbstständig sind und auch nicht waren oder für Selbstständige, deren Gläubigeranzahl weniger als 20 zählen und deren Schulden nicht aus unerfüllten Arbeitnehmerforderungen herrühren (§ 304 Abs. 1 InsO). Eine qualifizierte Schuldnerberatung kann hier für jeden Betroffenen eine wichtige Informationsquelle sein.

 

 

Die qualifizierte Schuldnerberatung - der Verfahrensablauf zur Schuldenbereinigung

Grob lässt sich das Verfahren in vier Schritte einteilen, die die Schuldnerberatung in ihrem Schuldenbereinigungsplan verarbeitet.

Die qualifizierte Schuldnerberatung - der 1. Schritt, die außergerichtliche Einigung

Zunächst versucht die Schuldnerberatung ein außergerichtliches Verfahren einzuleiten. Das heißt, die Schuldnerberatung erfragt bei jedem einzelnen Gläubiger den aktuellen Forderungsbetrag, um sich ein Bild von der Gesamtsumme zu machen (§ 304 Abs. 2 InsO). Die Gläubiger sind dazu verpflichtet, der Schuldnerberatung bzw. dem Schuldner Auskunft zu erteilen und eine Aufstellung der aktuellen Forderungen anzufertigen. Sind alle Zahlen bekannt, wird die Schuldnerberatung oder der Schuldner selbst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu bewirken im Sinne eines Vergleiches. Sehr oft lassen sich die Gläubiger auf diesen “Deal” ein, weil sie sonst Gefahr laufen, ggf. gar kein Geld mehr vom Schuldner zu erhalten. Sind alle Gläubiger mit dem Vergleich einverstanden, ist das Vorhaben der Privatinsolvenz hinfällig. Dieser Schritt ist ohne eine kompetente und professionelle Schuldnerberatung kaum zu bewerkstelligen. Wenn allerdings nur ein Gläubiger sich weigert auf diese Abmachung einzugehen, ist das Vorhaben der außergerichtlichen Einigung geplatzt und die Schuldnerberatung muss den zweiten Schritt einleiten.

Die qualifizierte Schuldnerberatung - der 2. Schritt, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Der Schuldner benötigt nun für die Einleitung der Verbraucherinsolvenz bei Gericht eine Bescheinigung darüber, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Diese Bescheinigung kann von einer anerkannten Schuldnerberatung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder einem Rechtsanwalt ausgestellt werden. Liegt diese Bescheinigung einer o.g. Schuldnerberatung vor, kann ein Eröffnungsantrag bei einem Insolvenzgericht gestellt werden. Dieser Schritt der Insolvenzeröffnung wird meist von einer anerkannten Schuldnerberatung eingeleitet.

Wie man feststellt, nimmt eine professionelle Schuldnerberatung dem Schuldner alle unangenehmen Dinge ab, wie zum Beispiel Gläubigerkontakt, bürokratische Abwicklung, etc. die in so einem Verfahren auf ihn zukommen. Dazu kann der Betroffene sich noch sicher sein, das die beauftragte Schuldnerberatung auch in seinem Sinne arbeiten und handeln tut.

Der Antrag auf Eröffnung bedarf eines amtlichen Formulars (§ 311 InsO). das von der involvierten Schuldnerberatung für den Schuldner ausgefüllt und bearbeitet wird. Weiterhin hat der Schuldner noch:

  • die Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • oder eine schriftliche Mitteilung, dass keine Restschuldbefreiung erfolgen soll (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • sowie eine Vermögensübersicht der Gläubiger (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • eine Forderungsaufstellung (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • ein Vermögensverzeichnis der Gläubiger (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)
  • und den Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. (wird von der Schuldnerberatung ausgestellt)

Liegen alle Unterlagen dem Gericht vor, prüft dieses, ob der Antrag bewilligt wird. Abhängig davon ist, ob der Schuldenbereinigungsplan der Schuldnerberatung zielführend ist oder nicht. Bejaht das Gericht das Vorhaben, wird dieser Schuldenbereinigungsplan von der Schuldnerberatung an die einzelnen Gläubiger verschickt. Diese haben einen Monat Zeit auf das Anschreiben bzw. die Bekanntmachung zu reagieren. Wird der Plan von weniger als die Hälfte der Gläubiger abgelehnt, so kann das Gericht diese Stimmen mit seiner Zustimmung ersetzen.

 

Die qualifizierte Schuldnerberatung - der 3. Schritt, das vereinfachte Insolvenzverfahren

Hierbei wird das vorhandene Vermögen, welches verpfändet werden kann, genommen und der Rest der Verfahrenskostenabzug an die Gläubiger verteilt. Hierfür wird ein Treuhänder oder auch Insolvenzverwalter eingesetzt, der eine Auflistung erstellt, die die Gläubiger, Forderungsgrund und– höhe beschreibt. Die Haupttätigkeit des Verwalters besteht darin, während der gesamten Zeit, das pfändbare Vermögen zu verwalten und an die Gläubiger zu verteilen. Am Ende haben die Gläubiger die Möglichkeit die Versagung der Restschuldbefreiung zu fordern, wenn laut § 290 InsO Bedingungen verletzt worden sind. Das Gericht wird den Antrag prüfen und im Falle einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners der Versagung zustimmen. Wird kein Antrag gestellt, wird der Befreiung zugestimmt. Selbst in diesem Falle und auch obwohl der Schuldner durch einen Treuhänder verwaltet wird, steht eine Schuldnerberatung dem Betroffenen jederzeit mit ihrem Know-how zur Verfügung.

Die qualifizierte Schuldnerberatung - der 4. Schritt, das Restschuldbefreiungsverfahren

Die Restschuldbefreiung beginnt nach der eigentlichen sechs, bzw. ab dem 01.07.2014 drei, bzw. fünf Jahre andauernden Privatinsolvenz, sofern nicht ausdrücklich KEINE Restschuldbefreiung des Schuldners beantragt wurde. Bei Fragen des Schuldners steht diesem selbstverständlich immer seine beauftragte Schuldnerberatung gerne zu Verfügung

Der bestellte Insolvenzverwalter beschäftigt sich im o.g. Zeitraum lediglich mit der Einkommenssituation und verteilt das verpfändbare Vermögen an die Gläubiger. In den meisten Fällen gibt es weder Einkommen, geschweige denn Vermögen. Die Verfahrenskosten können somit nicht beglichen werden. Auch hierzu wird im Voraus von einer professionellen Schuldnerberatung informiert.

Sind die sechs Jahre, bzw. ab dem 01.07.2014 die drei, bzw. fünf Jahre der Verbraucherinsolvenz vergangen, wird das Gericht im vorliegenden Fall weitere vier Jahre prüfen, ob eine ggf. vorhandene Stundung der Verfahrenskosten mittlerweile beglichen werden kann oder nicht. Ist dies dem Schuldner auch nach weiteren vier Jahren nicht möglich, werden diesem auch die Verfahrenskosten erlassen und der Betroffene ist nun komplett schuldenfrei. Die Schuldnerberatung wird auch in diesem Fall mit all ihren Kompetenzen dem Schuldner zur Seite stehen.


Bloß keine falsche Scheu - eine Schuldnerberatung lohnt sich für Sie immer!

Je frühzeitiger Sie eine Beratungsstelle aufsuchen und eine professionelle Schuldnerberatung erhalten, desto einfacher wird sich der Entschuldungsprozess gestalten. bei einer gegebenen Überschuldung arbeitet die Zeit immer gegen Sie. Zusätzliche und vor allem vermeidbare Mahngebühren und Zinsen laufen auf und es verstreichen ggf. wichtige Einspruchsfristen. Je länger Sie vergeblich versuchen, Ihre Überschuldungsproblematik selbst zu lösen, desto schwieriger und langfristiger wird sich Ihre Entschuldung gestalten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass durch eine sorgfältig vorbereitete Schuldnerberatung bei jeder/jedem dritten Betroffenen die Entschuldung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die betreffenden Überschuldeten haben durch eine Schuldnerberatung und durch die Regulierung der vorhandenen Schulden ihr Leben wieder in den Griff bekommen.

Der inhaltliche Ablauf einer Schuldnerberatung

Hat sich der Betroffene für eine Schuldnerberatung entschieden, so findet der erste Kontakt meist telefonisch statt, um sich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch (welches zunächst kostenlos sein sollte!) geben zu lassen. In diesem Termin wird dem Schuldner die Schuldnerberatung näher vorgestellt und die Handlungsweisen erklärt. Die persönlichen Daten des Schuldners werden festgehalten, das heißt Name, Anschrift, etc., aber auch die Angaben über den Familienstand und die berufliche Situation spielen hierbei eine große Rolle. Für die Schuldnerberatung ist es auch von hohem Interesse zu erfahren, wie es überhaupt zu dem Schuldenberg gekommen ist.

Die monatlichen Ein- und Ausgaben werden aufgezeichnet und die weiteren Verbindlichkeiten notiert. Zunächst werden bei der Schuldnerberatung alle groben Eckdaten erfasst, um nach Wegen zu suchen, die dem oder der Betroffenen schnell und vor allem spürbar helfen können.In der nächsten Phase geht es mehr ins Detail. Die Schuldnerberatung sorgt dafür, dass die Existenz gesichert bleibt, das heißt, der Lebensunterhalt muss sichergestellt sein, einem ggf.drohenden Wohnungsverlust muss entgegengewirkt werden. Bei einer professionellen Schuldnerberatung erhält der/die Schuldner/in auch Hilfen bei bevorstehender Arbeitslosigkeit oder bereits bestehender Arbeitslosigkeit. Ebenso hilft die Schuldnerberatung das Girokonto des Schuldners zu erhalten oder ein neues Konto einzurichten. Ein weiterer Schritt einer fundierten Schuldnerberatung ist die genaue und detaillierte Aufstellung der Schulden, Einnahmen und Ausgaben. Für den Berater oder auch die Fachinstitution einer anzubietenden Schuldnerberatung ist die psychosoziale Betreuung des Schuldners ebenso wichtig wie die eigentliche materielle Entschuldung. Dabei ist es wichtig zu wissen, wieso die Schulden entstanden sind. Liegt vielleicht eine Spielsucht vor? Sollte der Schuldner ärztliche Hilfe hinzuziehen? Ist man an der Selbstständigkeit gescheitert? Wenn ja, warum? Lagen die Probleme im privaten Bereich? Scheidung? Krankheit? Die Ursachenfindung der Schuldnerberatung ist ganz wichtig um effiziente und dauerhafte Hilfestellung geben zu können. Gerade die psychozoziale Betreuung von betroffenen Menschen stellt ein erhebliches Qualitätsmerkmal einer professionellen Schuldnerberatung dar.Konnten im Zuge einer Schuldnerberatung alle Faktoren der bestehenden Überschuldung ausfindig gemacht werden, wird ein Regulierungsplan aufgestellt, der den Schuldner möglichst schnell aus den Schulden führen soll.

 

Schuldnerberatung für Arbeitslose & Hartz IV-Empfänger

Auch Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger sollten bei einer Überschuldung sich nicht scheuen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Ihnen steht die Hilfestellung einer Schuldnerberatung genauso zu wie jedem anderen Betroffenen auch. Eventuell drohende Lohnpfändungen können bei einem neuen Arbeitgeber schnell wieder zur Entlassung führen. Vorher sollten im Zuge einer vollumfänglichen Schuldnerberatung solche Angelegenheiten geregelt sein. Eine bestehende Arbeitslosigkeit und die hieraus entstehenden finanziellen Probleme sind für das Privatleben schon belastend genug, kommen noch Schulden hinzu, sind gravierende Familienprobleme schon vorprogrammiert. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn man sich rechtzeitig seriöse und professionelle Hilfe von einer Schuldnererberatung holt.


Der Begriff Schuldnerberatung

Das Wort Schuldnerberatung ist ebenso wenig ein geschützter Begriff wie die Insolvenzberatung. Wie der Name Schuldenberatung aber schon sagt, werden Personen beraten, die Schulden haben. Die Schuldnerberatung könnte man auch als Sozialberatung bezeichnen. Da Schuldnerberatung keine geschützte Berufsbezeichnung ist, darf dieser eigentlich jeder durchführen. Daher sollte man als Schuldner genau darauf achten, von wem man sich beraten lässt.


Die Arbeitsweise der Schuldnerberatung

Eine seriöse Schuldnerberatung wird weder Briefkastenwerbung noch Hausbesuche machen. Der Erstkontakt findet zu 99 % telefonisch statt, nämlich um einen Beratungstermin in den Büroräumen der Schulderberatung zu vereinbaren.

In dieser ersten Phase der Schuldnerberatung werden Grundsatzfragen geklärt, das heißt, die Schuldnerberatung stellt das Unternehmen und die Vorgehensweise vor. Im Gegenzug berichtet der Schuldner über den Grund seines Kommens und teilt seine persönlichen Daten mit. Dabei interessiert es den Berater, wie die Schulden entstanden sind, ob Arbeit vorhanden und wie die familiäre und finanzielle Situation derzeit aussieht.

Der Schuldnerberatung sollten alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die diese für ihre Arbeit benötigt. Dafür ist es wichtig die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und zu ordnen, denn nur dann kann sich der Berater in einem ersten Schritt der jeweiligen Schuldnerberatung ein konkretes Bild von der bestehenden Situation machen, einen Regulierungsplan aufstellen und dementsprechend agieren.

Anschließend ist der wichtigste Punkt bei einer Schuldnerberatung die Existenzsicherung. Das heißt, es muss sichergestellt sein, dass der Schuldner einen Wohnsitz hat, dass er Geld zur Verfügung hat zur Grundsicherung, Erlangung oder Erhaltung des Arbeitsplatzes und das Vorhandensein eines Girokontos. Diese Faktoren müssen zunächst gesichert sein. Als nächsten Schritt nimmt sich die Schuldnerberatung der Forderungsüberprüfung an. Das heißt, die Gläubiger werden im Laufe einer stattfindenden Schuldnerberatung aufgelistet und nach Grund und aktuelle Höhe befragt. Hier entscheidet sich schon grob die weitere Vorgehensweise. Genügt es beispielsweise für den Schuldner einen günstigen Kredit zu erwirken, um den überteuerten Dispokredit auszulösen, folgt eine Kreditberatung. Sehr oft sind im Zuge einer gut vorbereiteten Schuldnerberatung auch Vergleiche mit den Gläubigern möglich. Aber selbst die beste Schuldnerberatung kann keinen Erfolg auf eine schnelle und unbürokratische Entschuldung garantieren. Hilft alles nichts, wird möglicherweise ein Rechtsanwalt hinzugezogen, um das Insolvenzverfahren einzuleiten.

Wie bereits oben auch schon erwähnt wird der Schuldner auch psychosozial von der Schuldnerberatung betreut. Schulden bedeuten oftmals eine immense private Anspannung und Stress, die sich auch auf das Privatleben ausstrahlt. Nicht selten zerbrechen Ehen bzw. Partnerschaften daran. Ein erfahrener Berater einer Schuldnerberatung integriert solche Gegebenheiten ganz automatisch in den Gesprächsverlauf.


Anerkannte Schuldnerberatung

Wie bereits ausgeführt, ist der Begriff Schuldnerberatung nicht geschützt, im Prinzip darf sich jeder als Schuldnerberater benennen. Die Bezeichnung „anerkannte“ Schuldnerberatung bezieht sich lediglich darauf, dass diese Schuldnerberatung bemächtigt ist, eine Bescheinigung nach § 305a InsO auszustellen, aus der hervorgeht, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist und eine Insolvenz angestrebt werden kann. Die Anerkennung, die nicht bundeseinheitlich ist, wird durch die Landesbehörde bewilligt. Diese Anerkennung ist aber kein „Qualitätssiegel“ dafür, dass diese Schuldnerberatung professionell und seriös arbeitet! Eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung bietet ihre Hilfe gebührenfrei an. Sie erarbeitet Lösungen, führt Gespräche mit Finanzeinrichtungen und den Gläubigern, um den bestmöglichen Weg aus der Überschuldung zu finden. Sie leisten im Zuge der Schuldnerberatung allerdings auch Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung auf die Problematiken aufmerksam zu machen und allgemeine Lösungsvorschläge anzubieten, ein erstes Vertrauen aufzubauen.

 

 

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Wem wir wie helfen

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Die Pro-Schuldnerberatung hilft betroffenen Menschen deutschlandweit bei der Regulierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Wir bieten überschuldeten Menschen eine bundesweite Soforthilfe an und das alles ohne Wartezeit, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.

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Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret. Dazu bedienen wir uns dem „Königsweg“ in der Schuldenregulierung, dem außergerichtlichen Vergleich. Hierzu benötigen wir keinerlei juristische Schritte, (Rechtsberatung), keine Fristen, das Gericht bleibt außen vor, Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann in sehr vielen Fällen umgangen werden.

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Die Pro-Schuldnerberatung bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Diese Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Bei einem gesetzlichen Insolvenzverfahren müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von der Pro-Schuldnerberatung beauftragt werden. Die Pro-Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst kaufmännische, betriebswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten zur Realisierung einer gütlichen und außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.

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