Ein Insolvenzverfahren, bzw. eine Verbraucherinsolvenz - immer mehr betroffene Bundesbürger sehen darin eine Chance aus ihrer Überschuldung herauszukommen. Um diesen Weg in die Schuldenfreiheit gehen zu können, benötigt man aber kompetentes Know-how. Hierzu sind vielerorts Stellen für eine professionelle Schuldnerberatung eingerichtet worden. Diese Beratung steht jedem Bürger zu. Dabei sollte der Schuldner allerdings darauf achten, dass die Beratung durch ein anerkanntes Unternehmen vollzogen wird. Da Schuldnerberatung kein eingetragener und geschützter Begriff ist, kann „jeder“ sein Geld mit der Beberatung von Schuldnern verdienen, der dies tun möchte und ein Gewerbe angemeldet hat. Aber ob diese Art von ungeschulter Schuldnerberatung den Betroffenen wirklich helfen kann bleibt infrage gestellt.
Das zuvor existierende Konkursgesetz wurde 1999 durch das reformierte Insolvenzrecht ersetzt. Seit jeher ist dort der Verfahrensablauf der Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz geregelt. Daran hat sich auch die Schuldnerberatung bei der Aufstellung des Schuldenregulierungsplanes zu richten.Seit der Erneuerung dieses Gesetzes erlebt der Bereich der Schuldnerberatung einen Boom und die Tendenz ist weiterhin steigend. Neu eingeführt wurde derzeit nämlich die Restschuldbefreiung. Die Chance auf Schuldfreiheit bewog viele Schuldner diesen Weg einzuschlagen. Im Jahr 2009 lag die Zahl der eingereichten Privatinsolvenzen noch bei etwa 130.000 Bundesbürger, 2010 konnten schon knapp 140.000 Anträge verzeichnet werden. Die Schuldnerberatung hat alle Hände voll zu tun. Was ursprünglich als kostenlose Beratungs- und Hilfestellung bei einer Schuldnerberatung angeboten wurde, ist heutzutage aufgrund der immensen Nachfrage gar nicht mehr ohne Bezahlung zu bewerkstelligen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem Verbraucher die Möglichkeit, nach Abschluss, das heißt nach bis zu sechs Jahren, die restlichen Verbindlichkeiten erlassen zu bekommen und von der Restschuld befreit zu werden. Bis dahin ist es allerdings ein langer und auch bürokratischer Weg, der von einer kompetenten und seriösen Schuldnerberatung begleitet werden sollte, damit dieser Weg auch zum gewünschten und angestrebten Ziel führt. Damit der Schuldner ein laufendes Insolvenzverfahren erfolgreich abschließen kann, wird unweigerlich eine richterliche Restschulbefreiung benötigt. Die Erneuerung des Gesetzes der Insolvenzverordnung wurde aufgrund immer mehr Überschuldungen von Menschen eingeführt, die nicht selbstständig waren. Für die Selbstständigen, die Konkurs anmelden müssen, bzw. Insolvenz ist die Regelinsolvenz der bessere Weg, um ihre Schulden hinter sich lassen zu können. Auch, oder gerade hier, nimmt die Schuldnerberatung eine ganz wichtige Stellung ein.
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