Bei Schulden - außergerichtlicher Vergleich

Bei Schulden - der außergerichtliche Vergleich

Die Insolvenz läuft Ihnen nicht davon………...entscheiden Sie richtig

Wie kann ich mich schnell, unbürokratisch und erfolgreich von meinen Schulden befreien? Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist mit bis zu sechs Jahren Verfahrenslaufzeit weder schnell und schon gar nicht unbürokratisch. Auch der Erfolg, also die angestrebte Restschuldbefreiung ist kein “Selbstläufer”, sondern mit vielen Hindernissen und Stolpersteinen verbunden. Also eine schnelle und unbürokratische Entschuldung daher unmöglich? - Nein, ganz im Gegenteil.

Der schnellste und einfachste Weg seine Schulden loszuwerden ist der gütliche und außergerichtliche Schuldenvergleich. Leider ist dieser Weg der Schuldenregulierung “noch” nicht sehr bekannt, bzw. in den meisten Fällen wird ein langjähriges, teures und kompliziertes Insolvenzverfahren vorgezogen, obwohl dies in einer Vielzahl der Fälle problemlos zu umgehen wäre. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich dagegen ist schnell, unbürokratisch und diskret zu realisieren. Meist dauert dieser von der Beantragung bis zur endgültigen Schuldenbefreiung nur wenige Wochen, in Einzelfällen sogar nur wenige Tage. Nicht umsonst nennt man auch den außergerichtlichen Schuldenvergleich den Königsweg bei der Schuldenregulierung. Eine gütliche Einigung in Form eines außergerichtlichen Vergleiches bringt nicht nur alleine dem Schuldner enorme Vorteile, auch für die Gläubigerpartei kann sich eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchaus lohnen.

Mittlerweile hat es sich auch bei den Gläubigern herumgesprochen, dass bei einer großen Anzahl der Insolvenzverfahren nur eine sehr geringfügige, manchmal auch überhaupt keine finanzielle Befriedigung für die Gläubigerpartei realisiert werden kann. Im bundesweiten Durchschnitt liegt die finanzielle Befriedigungsquote bei Insolvenzverfahren für die Gläubiger bei gerade einmal 5%. Selbst wenn verwertbares Erwerbseinkommen und auch Vermögenswerte beim Schuldner vorhanden sein sollten, werden diese bereits im Vorfeld sehr häufig schon für die Verfahrenskosten sowie für die Kosten des Insolvenzverwalters aufgezehrt. Für die eigentlichen betroffenen Gläubiger bleibt so oft nur noch ein kleiner Bruchteil übrig, in manchen Fällen sogar überhaupt nichts. Für die Gläubigerparteien ist das ein “schlechtes Geschäft” das auch noch mit einer erheblichen Bürokratie und einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist.

Unter diesen besagten Umständen ist für die Gläubiger ein unbürokratischer und außergerichtlicher Schuldenvergleich dann doch wesentlich annehmbarer als ein mit Risiken und Kosten behaftetes Verbraucherinsolvensverfahren. Wenn ein professionell beantragter Schuldenvergleich diese besonderen Vorteile dem Gläubiger transparent und vor allem nachvollziehbar darlegt, und dabei auch noch die individuelle Situation des Schuldners berücksichtigt, ist es bis zur erfolgreichen außergerichtlichen Entschuldung nicht mehr weit. Als erfahrene und renommierte Schuldnerberatung übernehmen und erstellen wir für unsere Mandanten sämtliche schriftliche Korrespondenz die für eine erfolgreiche Beantragung einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung benötigt wird. Für unsere Mandanten vermeiden wir dadurch unnötige Bürokratie sowie weiterhin zeitliche- und persönliche Belastungen - wir kümmern uns um alles!

 

 

 

Ihr Fahrplan zum Schuldenvergleich - schnell, unbürokratisch, ohne Gerichts- und Insolvenzverfahren

Wie wird ein außergerichtlicher Schuldenvergleich vorbereit und wie ist der Ablauf? Wenn Sie das Thema Schulden schnell und unbürokratisch hinter sich lassen wollen oder für Sie eine Verbraucherinsolvenz nicht in Frage kommt, so ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich das “Mittel” der ersten Wahl. Nicht umsonst wird ein außergerichtlicher Schuldenvergleich auch gerne als Königsweg bei der Befreiung von Schulden bezeichnet.

Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau worauf es bei der Beantragung eines erfolgreichen Schuldenvergleichs ankommt. Wir wollen unsere Mandanten entlasten und übernehmen deshalb die komplette Erstellung aller benötigten Korrespondenzanschreiben die für eine erfolgreiche und außergerichtliche Schuldenregulierung benötigt werden - von der Beantragung bis hin zur endgültigen Entschuldung.

Bei einer gütlichen und außergerichtlichen Entschuldung bezahlen Sie nicht mehr 100% Ihrer Schulden, sowie weitere Zinsen und Gebühren, sondern nur noch einen Bruchteil Ihrer gegenwärtigen Verbindlichkeiten - die verbleibenden Verbindlichkeiten werden im Zuge des außergerichtlichen Schuldenvergleichs vom Gläubiger erlassen. So ist es auch möglich mit bereits kleinen Summen, bzw. mit einem geringen Vergleichsbetrag von z.B.: 30%, 20%, 10% oder noch weniger, sich schnell und unbürokratisch von seiner Schuldenlast befreien zu können. Was machbar ist hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Wir kennen diese Faktoren und haben über zehn Jahre Erfahrung in der außergerichtlichen Schuldenregulierung .

 

 

 

Verbraucherinsolvenz oder außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist eine Möglichkeit sich auch ohne langjähriges Verbraucherinsolvenzverfahren von seinen Schulden befreien zu können. Aus diesem Grund wird der Schuldenvergleich als Königsweg bei der außergerichtlichen Schuldenbefreiung auch immer beliebter. Gericht, Insolvenzverfahren und Insolvenzverwalter bedeuten für die betroffenen Menschen zwangsläufig auch immer amtliche Bürokratie, Belastungen, Vorschriften und natürlich auch Kontrolle durch andere Menschen. Nicht jeder kann damit umgehen oder möchte das. Natürlich gibt es auch andere wichtige Gründe warum eine Insolvenz unbedingt vermieden werden muss. Bei Immobilienbesitzer würde z.B. das Eigenheim verloren gehen, das Auto würde in die Insolvenzmasse fallen und oftmals ist bei einem Insolvenzverfahren auch der Arbeitsplatz gefährdet.

 

In einer Zusammenfassung gilt deshalb folgende Regel: Wenn ein gütlicher und außergerichtlicher Schuldenvergleich zu realisieren ist, kann ein Insolvenzverfahren immer nur die zweite Wahl sein.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • schnelle Entschuldung: meist nur wenige Wochen anstatt bis zu 6 Jahren bei einem regulären Insolvenzverfahren
  • diskrete Abwicklung, Ihre Privatsphäre wird geschützt
  • Kontrolle und Obliegenheiten des Insolvenzverwalters entfallen
  • sofortige Beantragung zur Löschung aus Schufa und Schuldenregister möglich
  • keine beruflichen und geschäftlichen Einschränkungen

 

 

 

Der außergerichtliche Schuldenvergleich

Eine außergerichtliche Schuldenregulierung lässt sich immer dann am schnellsten realisieren, wenn den Gläubigern ein Geldbetrag angeboten werden kann, der über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt. Das gleiche gilt, wenn bei einem nichtpfändbaren Einkommen des Schuldner dennoch ein Vergleichsbetrag für den Gläubiger zur Verfügung gestellt wird. Bei einer außergerichtlichen Entschuldung kann vom Schuldner eine Einmalzahlung angeboten werden, ebenfalls möglich sind monatliche Raten oder eine Kombination aus den ersten beiden Möglichkeiten. Auch kleine angebotenen Geldsummen wie z.B. 40.- € oder 50.- € monatliche Rate aus einem normalerweise nichtpfändbaren Einkommen finden gerade deshalb auch große Beachtung.

Die Hauptsache ist: Der Gläubiger erkennt - mit dem mir angebotenen Vergleich fahre ich besser als mit einem langjährigen Insolvenzverfahren. Die vereinbarten Abmachungen mit den jeweiligen Gläubigerparteien werden in einem schriftlichen Vertrag zusammengefasst und festgehalten. So wissen Sie genau, wann, wohin und in welcher Zahlungsform die vereinbarten Rückzahlung zu erfolgen haben. Im Zuge unserer kaufmännischen Dienstleistung nehmen wir Ihnen mit der nötigen Erfahrung und Fachkompetenz auch diese Aufgabe ab.

 

 

 

Schuldenregulierung - gütlich, außergerichtlich, schnell und unbürokratisch

Der außergerichtliche Vergleich wird nicht umsonst als Königsweg in der Schuldenregulierung bezeichnet. Bei einem außergerichtlichen Vergleich geht es in aller Linie darum, dass eine gütliche und einvernehmliche Kompromisslösung gemeinsam mit den vorhandenen Gläubigerparteien erreicht werden kann. Im Zuge dieser Kompromiss- oder auch Teillösung wird gemeinsam, also von Gläubiger- und Schuldnerpartei, nach einer Lösung gesucht um sich ohne langjähriges Insolvenzverfahren gütlich und vor allem außergerichtlich einigen zu können. Diese angestrebte Kompromisslösung bietet nämlich für beide Vertragsparteien gleichermaßen Vorteile. Bei einem außergerichtlichem Vergleich können sowohl Schuldner als auch die Gläubiger sehr viel Geld und Zeit einsparen. Bei einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung fallen keinerlei Verfahrenskosten an und ein Insolvenzverwalter muss auch nicht bezahlt werden. Durch diesen vorteilhaften Umstand steht natürlich mehr Geld zu Verfügung um die Gläubiger finanziell befriedigen zu können - die Vergleichsquote fällt zum Vorteil der Gläubiger also höher aus.

Auch für den Schuldner bietet der außergerichtliche Vergleich erhebliche Vorteile. Dadurch dass bei einem außergerichtlichen Vergleich keinerlei Fristen oder Formen beachtet werden müssen, kann ein Vergleich innerhalb von wenigen Wochen, in Ausnahmefällen auch innerhalb weniger Tage realisiert werden. Ein Insolvenzverfahren das bis zu sechs Jahren dauern kann, kann so schnell und unbürokratisch umgangen werden. Der Schuldner ist bereits nach Bezahlung der Vergleichsumme wieder schuldenfrei. Weiterhin unterliegt der Schuldner bei einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung keinen Obliegenheiten, er braucht keine Pflichten zu befolgen, bleibt in seiner Entscheidungsfindung frei und ist daher meist auch bereit in den außergerichtlichen Vergleich etwas mehr zu investieren da ja ohnehin keine Verfahrenskosten anfallen. Dies wiederum kommt dann direkt dem Gläubiger zugute - eine Win-Win-Situation entsteht, wobei Gläubiger und Schuldner gleichermaßen profitieren.

 

 

 

 

 

Die Beantragung eines Schuldenvergleichs - nur mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite

Eine professionelle Schuldnerberatung sollte bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch unbedingt zu Rate gezogen werden. Durch ihre Fachkompetenz und ihre langjährige Erfahrung wird eine qualifizierte Schuldnerberatung zur unverzichtbaren Hilfe. Auch die gesamten schriftlichen Formalitäten sowie die Abwicklung werden von einer professionellen Schuldnerberatung erstellt und koordiniert. Hier geht es zuerst einmal um eine professionelle Beantragung des angestrebten Schuldenvergleichs. Weiterhin wird von der beauftragten Schuldnerberatung mit Ihren Gläubigern abgestimmt, wie und in welchem Zeitraum die Rückführung der Schulden erfolgen soll. Eine qualifizierte Schuldnerberatung wird Sie von der Beantragung bis zum endgültigen Abschluss einer außergerichtlichen Schuldenregulierung permanent begleiten und Sie in allen Fragen und Gegebenheiten unterstützen.

 

 

 

Ziele des Schuldenvergleichs: Schuldenbefreiung ohne Gericht und Insolvenzverfahren

Mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich besteht die Möglichkeit sich auch ohne Gericht und Insolvenzverfahren von seinen Schulden befreien zu können. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich dabei um private Schulden handeln tut, ob es dabei um gewerbliche und geschäftliche Verbindlichkeiten geht, oder sogar finanzielle Schuldverbindlichkeiten bei Behörden bestehen. Alle bestehenden Schuldverbindlichkeiten können in einem außergerichtlichen Schuldenvergleich integriert und berücksichtigt werden. Bei einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung sind Kostenersparnisse in Höhe von 70-80% keine Seltenheit, in Ausnahmefällen fallen diese sogar noch deutlich höher aus. Bei der Rückführung gegebener Schuldverbindlichkeiten besteht nach Absprache mit der Gläubigerpartei die Möglichkeit einer Einmalzahlung, bzw. wenn ein Einmalbetrag vom Schuldner nicht zu realisieren ist, sind die meisten Gläubiger auch bereit eine angemessene Ratenzahlung zu akzeptieren.

 

Außergerichtlicher Schuldenvergleich - Schuldenerlass in Höhe von 70-80% keine Seltenheit, Gläubiger verzichten oft auf ein Großteil ihrer Forderungen

Wenn bereits die schriftliche Beantragung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs gut, transparent und vor allem auch nachvollziehbar für die Gläubiger dargestellt und aufbereitet wird, so sind diese auch durchaus dazu bereit auf einen wesentlichen Teil ihrer bisherigen Forderungen zu verzichten. Gleichermaßen wird natürlichen in dieser ersten schriftlichen Korrespondenz eindringlich darauf hingewiesen, das ohne Zustimmung der Gläubiger ein Insolvenzverfahren unumgänglich sein würde, bzw. daraus resultierend, dass bei solch einem Verfahren wohl kein Geld für die Gläubigerbefriedigung mehr übrig bleiben würde.

Bezugnehmend auf diesen tatsächlichen Sachverhalt sind betroffene Gläubiger dann sehr oft dazu bereit, einer Rückzahlungsquote von 20-30% der ursprünglichen geschuldeten Geldsumme zuzustimmen. Auf Grund einer professionellen und fachlich einwandfreien Beantragung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches wird für die jeweiligen Gläubiger deutlich ersichtlich, dass die Befriedigungsquote für Insolvenzgläubger bundesweit durchschnittlich bei nur 5% liegt. Ein außergerichtlicher Vergleich der schnell und unbürokratisch abgeschlossen werden kann, und in dem von der Schuldnerpartei auch noch eine finanzielle Befriedigungsquote von 20-30% angeboten wird, ist für Gläubiger natürlich wesentliche interessanter als ein langjähriges und kostenintensives Insolvenzverfahren das in vielen Fällen zu keiner Gläubigerbefriedigung führt.

 

 

 

 

 

Die Vorteile des außergerichtlichen Schuldenvergleichs

Eine gütliche und außergerichtliche Schuldenregulierung beinhaltet gleich mehrere gewichtige Vorteile gegenüber einem Verbraucherinsolvenzverfahren:

  1. Grundsätzlich ersparen Sie sich ein anstrengendes, zeitaufwendiges, kostenintensives und vor allem sehr belastendes Insolvenzverfahren
  2. Ein außergerichtlicher Vergleich ist schnell und unbürokratisch zu realisieren. In der Regel dauert ein außergerichtlicher Schuldenvergleich nicht länger als 4-8 Wochen, anstatt wie bei einem Insolvenzverfahren bis zu 6 Jahren.
  3. In einen gütlichen und außergerichtlichen Schuldenvergleich können auch Gläubigerforderungen und weitere Schulden integriert werden, die nicht unter die richterliche Restschuldbefreiung fallen würden.
  4. Vorhandene “Negativeinträge” bei der Schufa oder anderen Auskunftsdateien werden wesentlich schneller gelöscht und entfernt, in gewissen Fällen auch mit sofortiger Wirkung.
  5. Ein außergerichtlicher Vergleich schützt Ihre Privatsphäre, niemand erfährt von Ihren Schulden, der Arbeitgeber wird nicht informiert, eine außergerichtliche Schuldenregulierung wird nicht in der Schufa vermerkt, Sie unterliegen keinen Obliegenheiten, (Pflichten), wie bei einem Insolvenzverfahren, usw.

    Der außergerichtliche Schuldenvergleich als Königsweg der Schuldenregulierung in wenigen Worten zusammengefasst:
  • schnell
  • sicher
  • unbürokratisch
  • diskret
  • unbelastend
  • kostengünstig (Einsparungspotential zwischen 70-80% der vorhandenen Schuldsumme, in Ausnahmefällen oft sogar noch mehr)

 

 

 

Wie sind die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen Vergleichs einzuschätzen?

Bevor bei den vorhandenen Gläubigerparteien ein außergerichtlicher Schuldenvergleich beantragt wird, sollte immer zuerst einmal genau analysiert werden in welcher Größenordnung Schuldverbindlichkeiten vorhanden sind. Weiterhin sollte vom Schuldner abgeklärt werden in welcher Verhältnismäßigkeit zur bestehenden Schuldsumme ein annahmewürdiger Vergleichsvorschlag unterbreitet werden kann. Hierbei spielen neben der angebotenen Vergleichssumme auch noch ganz andere Faktoren eine entscheidende Rolle. Dazu gehört u.a.: das monatliche Einkommen, Vermögensverhältnisse, ggf. Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, der Familienstand, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, das Alter und der Gesundheitszustand, z.B. durch eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung.

Sollte von Ihnen eine Einmalzahlung angeboten werden, so spricht man ab einer Quote von ca. 20% um ein Vergleichsvorschlag der durchaus überlegenswert ist, eine Quote von ca. 30% wird in den meisten Fällen schon als annahmewürdig interpretiert. In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen können diese Quoten auch wesentlich geringer ausfallen. Eine qualifiziert und erfahrene Schuldnerberatung wird Sie über Ihr Chancen eingehend informieren und Ihnen alle nötigen Arbeiten bis zum erfolgreichen Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs abnehmen.

Wenn Sie den erforderlichen Vergleichsbetrag nicht auf einmal entrichten können besteht auch die Möglichkeit einer angemessenen Ratenzahlung. Natürlich muss eine Ratenzahlung im Voraus mit dem Gläubiger abgesprochen werden, erfahrungsgemäß stellt aber auch eine angemessene Teilrückführung kein Problem bei einer außergerichtlichen Vergleichsverhandlung dar. Vorteilhaft ist es natürlich bei einer beantragten Teilzahlung, wenn hier Ratenzahlungen angeboten werden die entweder aus einem ohnehin unpfändbaren Einkommen bezahlt werden würden oder die überhalb der monatlichen Pfändungsfreigrenze liegen würden.

Natürlich ist und bleibt in erster Linie die angeboten Vergleichsumme, bzw. die angebotene Quote maßgeblich an einer Gläubigerzustimmung beteiligt. Der Gläubiger muss für sich selbst erkennen können, dass er bei dem von Ihnen angebotenen Vergleichsangebot wesentlich besser “fährt”, sich mehrere Vorteile für ihn ergeben, ihm keine Kosten entstehen und auch kein Risiko besteht trotz eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens “leer auszugehen”.

 

 

 

 

Wir übernehmen für Sie sämtliche schriftliche Korrespondenz, (kaufm. Dienstleistungen) damit Ihre außergerichtliche Entschuldung schnell und unbürokratisch erledigt werden kann

Im Zuge unser kaufmännischen Dienstleistungen werden von uns alle erforderlichen Korrespondenzanschreiben erstellt die für einen erfolgreichen Schuldenvergleich benötigt werden. Gemeinsam stimmen wir mit unseren Mandanten die einzelnen Schritte und das weitere Vorgehen ab. Dazu gehört u.a. die Sichtung und Aufbereitung bereits angefallener Gläubigerunterlagen und noch weitere wichtige Einzelschritte. Bei unseren Vorbereitungen zu einem außergerichtlichen Schuldenvergleich sind wir immer in besonderem Maße darum bemüht, unsere Mandanten gleich zu Beginn in eine starke Verhandlungsposition zu bringen, um damit schnell und unbürokratisch die angestrebte Vergleichslösung realisieren zu können.

Sobald alle Gläubigerparteien Ihren Antrag auf einen außergerichtlichen Schuldenvergleich erhalten haben, werden diese Ihre Zahlungsbereitschaft (an)erkennen und Ihren unterbreiteten Vergleichsvorschlag prüfen, bzw. einem solchen Zahlungsverhalten positiv gegenüberstehen. In diesem ganzen Regulierungszeitraum stehen wir fest an Ihrer Seite und lassen Sie nicht allein.

 

 

 

 

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Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret. Dazu bedienen wir uns dem „Königsweg“ in der Schuldenregulierung, dem außergerichtlichen Vergleich. Hierzu benötigen wir keinerlei juristische Schritte, (Rechtsberatung), keine Fristen, das Gericht bleibt außen vor, Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann in sehr vielen Fällen umgangen werden.

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