Warum Kosten

Unsere Kosten - wir klären auf

Karitative Schuldnerberatungen, wie. z. B. die Caritas, die Diakonie usw., dürfen keine Gebühren verlangen und arbeiten daher für den Schuldner kostenlos. Das bedeutet aber keinesfalls, dass diese öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ihre Dienste kostenfrei und umsonst anbieten. Sie erhalten aus der Staatskasse Zuschüsse pro Schuldner oder Insolvenzfall bis zu 2.000,00 Euro.


Bei karitativen Schuldnerberatungen oft lange Wartezeiten

Für ein erstes Beratungsgespräch müssen hier meist sehr lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wartezeiten zwischen sechs und neun Monaten sind keine Seltenheit. Leider wird den Schuldnern hier nur eine Beratung angeboten. Die Bearbeitung, also das Ausfüllen von Formularen und Anträgen, muss üblicherweise selbst vorgenommen werden. Auch die Übernahme der gesamten schriftlichen Korrespondenz bleibt dem Schuldner in den meisten Fällen selbst überlassen.

 

 


Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen

Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und den sehr langen Wartezeiten, kann es für den Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit einer z. B. kurz bevorstehenden Lohn- und Gehaltspfändung, einer anberaumten Zwangsversteigerung, einer Wohnungskündigung oder einer laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten.

Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit.


Die Pro-Schuldnerberatung bietet Ihnen diese kompetente und nachhaltige Hilfe, unbürokratisch und schnell, ohne lange Wartezeit.

Wir, als private Schuldnerberatung, arbeiten frei und unabhängig. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Wir helfen überschuldeten Menschen schnell und unbürokratisch. Dabei steht eine rasche, unbürokratische und unbelastende Hilfe dieser Menschen für uns im Vordergrund. Durch unsere kaufmännischen Dienstleistungen übernehmen wir für unsere Mandanten sämtliche benötigten Arbeiten und Formalitäten ab. Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.

Wir als private Schuldnerberatung werden nicht aus Steuergeldern finanziert und erhalten auch keine staatlichen Zuschüsse. Daher müssen wir unsere kaufmännischen Dienstleistungen zur außergerichtlichen Schuldenregulierung aus privaten Bearbeitungsgebühren finanzieren.

Da bei uns aber immer der hilfesuchende Mensch im Mittelpunkt steht und nicht Bearbeitungsgebühren, haben wir bei unserer Preisgestaltung die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage unserer Mandanten in einem ganz erheblichen Maße berücksichtigt.

 

 

 

Schnelle und kompetente Hilfe und das zu fairen Preisen

Dadurch ist es auch Menschen mit einem sehr kleinen finanziellen Spielraum und mit sehr vielen Gläubigern möglich, unsere kaufmännischen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei unserer Preisgestaltung haben wir darauf geachtet, dass es sich hier um einmalige und endgültige Preise handelt, die auch für überschuldete Menschen finanziell und sozialverträglich realisierbar sind.

Da wir keinerlei staatliche oder anderweitigen Zuschüsse erhalten, sind wir gezwungen, diese - wenn auch sehr geringen - Bearbeitungsgebühren zu erheben. Wir bitten zu bedenken, dass auch für uns als private Schuldnerberatung laufende Kosten, wie z. B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Energiekosten, Bürokosten usw. anfallen, die natürlich auch von uns bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, für unsere kaufmännische Dienstleistung, zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

 

 

 

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Wem wir wie helfen

Wem wir helfen

Die Pro-Schuldnerberatung hilft betroffenen Menschen deutschlandweit bei der Regulierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Wir bieten überschuldeten Menschen eine bundesweite Soforthilfe an und das alles ohne Wartezeit, unbürokratisch, nachhaltig und diskret.

Unser Ziel: Ihre Entschuldung!

Das Ziel, das wir verfolgen, ist ausschließlich Ihre Entschuldung, und zwar schnell, unbürokratisch, nachhaltig und diskret. Dazu bedienen wir uns dem „Königsweg“ in der Schuldenregulierung, dem außergerichtlichen Vergleich. Hierzu benötigen wir keinerlei juristische Schritte, (Rechtsberatung), keine Fristen, das Gericht bleibt außen vor, Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann in sehr vielen Fällen umgangen werden.

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Die Pro-Schuldnerberatung bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Diese Tätigkeiten sind mehrfach auf § 1 UWG sowie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geprüft. Bei einem gesetzlichen Insolvenzverfahren müssen geeignete Personen oder Institutionen nach “§ 305 InsO” separat und unabhängig von der Pro-Schuldnerberatung beauftragt werden. Die Pro-Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst kaufmännische, betriebswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten zur Realisierung einer gütlichen und außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.

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